Wien, Oktober 2002
Frühe Ansätze einer Globalisierung von Konflikten
Die zu Beginn der 90 er Jahre von Gerhard Ruiss und Hannes Vyoral in Gang gebrachte Diskussion zur Freiheit der Kunst und über Zensurversuche und Zensurmodelle der Gegenwart ist weitgehend verstummt. Tatsächlich konnten Ruiss und Vyoral nur von Zensurversuchen, abgesehen von den skandalösen wie die existenzbedrohlichen Ereignissen rund um die Publikation von Salman Rushdies Satanischen Versen, diesem denkwürdigen Vorgang der Globalisierung eines Konfliktes, und den dazu stattfindenden Solidaritätsveranstaltungen, berichten. Die gefürchtete Waffe des gesetzlichen Verbotes von Literatur und gegnischer Meinung, die die Kulturgeschichte Europas über Jahrhunderte hinweg geprägt hat, ist im laizistischen Westen stumpf geworden und ist auch weitgehend aus der Gesetzgebung selbst verschwunden. Eingefordert wird sie nur noch von religiösen fundamentalistischen Strömungen und von reaktionären politischen Bewegungen, die andererseits wiederum die garantierte Redefreiheit für sich in Anspruch nehmen, obwohl sie darauf aus sind, die Freiheiten anders Denkender in Frage wie in Abrede zu stellen.
Abgesehen von jenem Bannfluch des Islams wider Salmans Rushdies Satanische
Verse, der erneut alle jene Merkmale vernichtender, auslöschender
Zensur bis hin zur angekündigten Vernichtung des Autors trug, die
bis in die Zeit des Nationalsozialismus die Kultur- und Sozialgeschichte
Europas unübersehbar mitgeprägt hat. Die Verfolgung Salman Rushdie
durch den radikalen wiedererwachten islamischen Fundamentalismus spielte
sich vor einer staunenden Weltöffentlichkeit ab. Höchste islamische
Würdenträger riefen dazu auf, Rushdie zu töten.
Auch hier lässt sich sagen, bevor Menschen brennen, brennen Bücher.
Die Sprengung der Buddha-Statuen von Bamian durch die afghanischen Taliban
im Frühjahr des Jahres 2001 waren bloss ein weiterer Paukenschlag
für den gross angelegten Vernichtungsschlag gegen das World Trade
Center am 11.9. des selben Jahres. Das Signal der Taliban ist eindeutig
gewesen. Jegliche Erscheinungsform des Kulturellen wird zugunsten eines
primitiven religiösen Fundamentalismus verneint und dessen Existenz
in Frage gestellt. Das Osama Bin Laden in dem von den Taliban beherrschten
Land seine Trainingscamps betreiben konnte, ist nicht dem Zufall zuzuordnen.
Der Sturm auf das nun westlich verortete Babylon, bereits in vielen
kleineren vorlaufenden Schritten erprobt, hatte endgültig begonnen.
Auch die Nazis stellten zu Beginn ihres fürs erste unaufhaltsamen Aufstieges die Vernichtung von missliebigen Kulturgütern. Sie verbrannten anlässlich ihrer Machtergreifung 1933 in einer konzertierten Aktion Bücher in den grossen deutschen Städten. Wer damals unter Jubel in die Flammen starrte, sah bereits in das Inferno des in Folge entfachten zweiten Weltkrieges.
Der wahre Sprengstoff in der Publikation des Jahres 1990 von Ruiss und
Vyoral lag also nicht in den Aufregungen um das Achternbuschische Gespenst,
in Kurt Wintersteins Kronenzeitungslied, nicht in den Scharmützeln
um nicht finanzierte regionale Kulturprojekte, nicht in der mühseligen
wie leidigen Kampagne wider die Aufführung von Thomas Bernhards Heldenplatz,
in der bereits lange eingeübte Mechanismen österreichischen Kulturkampfes
im Zeitlauf der zweiten Republik erneut erkennbar wurden, sondern eben
in den Vorgängen um die Solidaritätslesungen aus Salman Rushdies
Buch. Unter dem Eindruck von Brandanschlägen in grossen europäischen
Städten gegen Buchhandlungen, die Rushdies Buch zum Verkauf ausgelegt
hatten, wurden einerseits Lesungen im Einvernehmern mit den Veranstaltern
abgesagt, bzw. zum Beispiel seitens Akademischen Senates der Universität
Wien untersagt. Doch die Veranstalter hatten weniger Angst vor dem Buch,
sondern befürchteten Bombenanschläge und Terroraktionen. Die
Grazer Autorenversammlung wie auch Amnesty International zogen sich als
Mitveranstalter zurück. Geschützt von etwa 400 Polizisten, lasen
dann 28 Autoren (davon zwanzig Mitglieder der GAV) vor etwa 800 Personen
in einem Zelt im Park vor der Wiener Votivkirche. Der Vorstand der Grazer
Versammlung hatte seine Autoren im Stich gelassen, zog am 30.April 1989
in einer ausserordentlich einberufenen Vorstandssitzung die offizielle
Beteiligung für die am 5.Mai geplante Solidaritätslesung zurück,
schraubte für vierzehn Tage in der Rasumovskygasse das Türschild
ab und ging vollends in Deckung. Das Büro wurde für diesen Zeitraum
geschlossen.
Seitdem gilt die Vereinigung als Papiertiger, die von da an kulturpolitisch
ihr Gewicht verloren hat, obwohl die Mehrheit der Lesenden aus ihren Reihen
gekommen ist. Wer die Zivilcourage im entscheidenden Moment im Stich lässt,
darf nicht damit rechnen, danach noch ernst genommen zu werden.
Nicht teilen kann ich den damals von Michael Scharang geäusserten
Standpunkt, der vor allem für das Buch von Rushdie eingetreten ist,
weil
es als blasphemisch gilt. Gotteslästerung, egal in welcher Form, ist
auf der ganzen Welt immer noch eine der grossen Aufgaben der Aufklärung.
Scharang hat damit bloss den Spalt, der sich aufgetan hat, in alter revolutionärer
Manier auszuweiten versucht.
Allein die Gleichsetzung von Lästerung mit Aufklärung erscheint
mir als intellektuelle Blasphemie, bestimmt aber leider weitgehend den
österreichischen Avantgardediskurs. Die brutale Überzeichnung
der Zustände prägt sowohl den Stammtischdiskurs wie die diversen
Spielformen des österreichischen Aktionismus. Es geht meist nicht
um die Sache sondern darum, wer am lautesten und längsten spricht.
Erhellende Qualität in der Tradition der Aufklärung vermag
ich darin nicht zu erkennen.
Ich komme nicht umhin, hinzu zu fügen, dass die Aufklärung in ihrer totalitären Zuspitzung im realen Kommunismus, wie auch das Selbstverständnis des Nationalsozialismus, die sich beide im Besitz der objektiven wissenschaftlichen Wahrheit wähnten, eine mindest ebenso üble Fratze zeigen, wie dies in der Gegenreformation die katholische Inquisition getan hat.
Diese Positionen lassen sich ebensowenig wie die der Mullahs mit den Menschenrechten vereinbaren. Rushdies Blasphemie dürfte wohl darin begründet sein, dass er die teuflische Fratze der Mullahs zeigen wollte, und zu diesem Zweck den islamischen Himmel durcheinanderbrachte.
Andererseits hat es sich der Gesinnungstäter Martin Humer, der als Zuträger und Informant von Bischof Kurt Kren gilt, nicht nehmen lassen, gegen Ruiss eine Strafanzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu erstatten und Ablichtungen dieser Strafanzeige an die Botschaften der islamischen Länder zu versenden. Das ist in der Absicht ein wenig mehr als die Aufforderung zum blossen Rufmord gewesen. Humer hat sein übles Spiel besonders perfid gespielt. Er hat Gerhard Ruiss angerufen und ihm sowohl Klage wie Weiterleitung von Kopien an die in Wien ansässigen islamischen Botschaften persönlich angekündigt. Dass Humer damit die moralische Bürgschaftspflicht für einen Mitbürger, wie sie etwa Waldheim in der jetzt erst recht Periode so intensiv in Anspruch genommen hat, gegenüber ausländischen Mächten gebrochen hat, in dem er versuchte Ruiss ans islamische Messer zu liefern, dürfte dem Herrn Humer bewusst gewesen sein. Im Gegensatz zu Ruiss musste sich jedoch Waldheim in keiner Phase der Campaigne um seine Vergangenheit in seiner Sicherheit bedroht fühlen. Humer konnte sich indirekt sogar auf den amtierenden Bundespräsidenten Waldheim beziehen, der anlässlich eines Staatsbesuches in den Arabischen Emiraten in Abu Dhabi am 27.März 1989 eine Pressekonferenz gab, in dem er das Buch als blasphemischen Akt hinstellte: Es ist gewiss Blasphemie, wir verurteilen das....Wir weisen dieses Buch als Gotteslästerung und Verletzung religiöser Gefühle der Moslems zurück. Wie wir aus der Geschichte der Bücherverbote seitens des Heiligen Stuhls wissen, wird auch der mit Exkommunikation bedroht, der ein indiziertes Buch druckt, weiterverbreitet oder öffentlich verteidigt. Über solche, in der Zwischenzeit eingestellte Konsequenz, weiss selbstverständlich ein Fundamentalist wie Martin Humer, der ja der den Status Quo der Kirche nach dem Vatikanum II in Gefolgschaft des Opus Dei wieder zurückdrehen möchte, Bescheid.
Der Bannstrahl gegen Rushdie kam in diesem Fall vom Präsidenten
der Republik und der einfache Bürger Martin Humer exekutierte, selbstverständlich
nicht in Absprache, die weiteren Massnahmen und erklärte den einfachen
Mitbürger Ruiss gegenüber anderen Staaten als vogelfrei, ohne
auch nur in Ansätzen den rechtsstaatlichen Vorgang einer etwaigen
richterlichen Verurteilung, zu der es dann auch nicht gekommen ist, abzuwarten.
Ob nun Waldheim und Humer die Vernichtung der Twintower auch als blasphemischen
Akt hingestellt haben, weiss ich nicht zu sagen. Ruiss stand jedenfalls
für einige Zeit allein im Regen, wurde aktiv bedroht, allein gelassen
auch vom Vorstand der Grazer Autorenversammlung, aus der er umgehend ausgetreten
ist.
Diese Erfahrung macht fast jeder, der in einem Akt der Zivilcourage
den Konflikt auch in seinen Folgen nicht scheut.
Dieser Vorgang, der mir in abgeschwächter Form nicht unbekannt ist, erinnert mich unweigerlich an den Film Fred Zinnemanns High Noon. Die Gangster kommen in die Stadt, um den Scheriff zu killen und die Stadt zu übernehmen. Nun steht er allein in der Mitte der Strasse, während sich langsam die Fenster der ehrenhaften Bürger und Bürgerinnen schliessen, die Gardinen zugezogen und die Rolläden der Geschäfte heruntergelassen werden.
Hätte sich die Spirale des islamischen Terrors, der auch Martin Humers christliches Abendland zu zerstören vor hat, so behaupten es jedenfalls rechtsgewirkte traditionell konservative Kreise seit Jahrzehnten, nicht weitergedreht, wäre das alles heute nicht mehr der Rede wert. Doch im Zuge der jüngsten Ereignisse sind die Vorgänge um Rushdie zu Ende der 80 er Jahre ein Meilenstein auf einem bitteren Weg erkenntlich geworden. Wer nach den Anschlägen in Bali noch glaubt, dies wäre wiederum bloss ein weitere Untat von irregulären Freischärlern, ist sowohl blind wie auch schlecht beraten. Der Krieg gegen die westliche Zivilisation ist voll im Gange. Die ansonsten so cool wie repressiv sich gebende Sowjetunion hatte vor nichts mehr Angst als vor dem islamischen Gürtel im Süden des roten Reiches. Fast ein drittel der Union sind moslemischen Glaubens gewesen und in gewisser Hinsicht ist die Union sowohl an Afghanistan wie auch Tschetschenien vollends gescheitert. Ein Schicksal vor dem sich auch langsam der Westen in Acht nehmen muss.
The First Amendment
So es um die Einschränkung der Redefreiheit geht, wird im Diskurs häufig auf das First Amendment, das die Gründerväter der USA 1791 ihrer Bill of Rights hinzugefügt haben, rekuriert.
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.
Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das zur Bevorzugung einer
Religion führt, andererseits soll die freie Religionsausübung
nicht untersagt werden.
Die Freiheit der Rede, der Presse, die friedliche Versammlungsfreiheit
soll nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Eingabe an die Regierung
zur Beseitigung von Misstaenden ist gegeben.
Die klugen, am Gedankengut der Aufklärung wie der französischen Revolution geschulten Staatsgründer sorgten also dafür, dass keine der in den USA zu diesem Zeitpunkt vorhandenen religiösen Orientierungen über die anderen dominieren konnte, andererseits sicherten sie das Recht auf Freiheit des Glaubens zu. In weiser Voraussicht schrieben sie auch das Recht auf freie Rede fest, und ermöglichten so auch anderen nichtreligiösen Weltanschauungen, ihre Meinung zu vertreten.
Wer nun zum lästern gegen eine Weltanschauung oder eine Religion
auffordert, lästert in Folge allerdings auch die, die diesen Glaubensrichtungen
und Anschauungen anhängen. Tatsächlich kenne ich Menschen, die
ehrlichen Glaubens sind und die ich so nie deswegen beleidigen würde.
Dies wollten die Staatsgründer der USA mit dem 1.Amendment verhindern,
und die Toleranz zum eigentlichen Staatsgrundsatz machen. Nicht von ungefähr
heisst das von Josef II erlassene Gesetz zur Ausübung des protestantischen
wie auch des jüdischen Glaubens Toleranzpatent.
Wer nun unter dem Deckmantel der Aufklärung, oder unter Berufung
auf Objektivität zur Diskriminierung aufruft, setzt selbst einen Akt
radikaler Intoleranz.. Dass die katholische Kirche umgekehrt mit ihren
Gegner und Abweichlern so verfahren ist, erleichtert selbstverständlich
dem angewandten Atheismus, sich des Mäntelchens der Freiheit und der
Aufklärung zu bedienen. Würde endlich eine Geschichte der Zensur
in der Sowjetunion geschrieben werden, würde man daraus erfahren,
wie sehr der sowjetische Kommunismus die Freiheit der Information wie des
Denkens nivelliert, reguliert und brutal beschnitten hat.
1998 habe ich mir in der kommunistischen Zentralbuchhandlung, die gleich
gegenüber der führenden katholischen Buchhandlung Wiens liegt,
ein besonderes Buch gekauft. Die erste auf russisch erschienene Biografie
Sigmund Freuds. Obwohl ich nicht russisch kann, hab ich mir dieses Buch
als besondere Rarität in meine Bibliothek gestellt. Freud durfte im
kommunistischen System nicht erscheinen. Ähnlich ergangen ist es den
Werken Franz Kafkas. Brecht schreibt 1938 über Kafka, der vieles vorausgeahnt
habe, die faschistische Diktatur, die kommenden Konzentrationslager, die
Rechtsunsicherheit, die Verabsolutierung des Staatsapparates, und meinte,
dass deutsche Schriftsteller in unbedingt lesen müssten und er mochte
diesen Autor nicht auf den Index gesetzt sehen bei allen seinen Mängeln.
Welchen Index meint der auf der Flucht vor den Nazischergen sich befindliche
Brecht. Er wird wohl weder an den vatikanischen noch den nationalsozialistischen
Index gedacht haben. Tatsächlich durfte Kafkas Werk in den kommunistischen
Ländern weder publiziert noch gelesen werden dürfen, stand also
auf dem sowjetischen Index.
Zu offensichtlich nahe lagen da die potentiellen Analogien zu KGB und
Staatssicherheit. Der offizielle Index des fortschrittlichsten Staates
der Welt füllte bis 1945 vier eng bedruckte Bände.
Kürzlich erschien in der Presse ein Artikel Erich Hackls über einen Sammelband der Freien Österreichischen Jugend, der jüngst im Samisdat Verfahren herausgegeben wurde, in dem ehemalige Mitglieder der KPÖ-nahen Jugendorganisation über ihre Erfahrungen berichten. Elisabeth T.Spira zufolge wäre es in ihrer Zeit verpönt gewesen, Kafka zu lesen, Jazz zu hören und Rockn Roll zu tanzen. Das zeigt von einer dogmatischen Enge, die tatsächlich nur schwer auszuhalten gewesen ist, wie Erich Hackl feststellt.
Ein ähnliches Schicksal erlitt der Film Michail Roms Der gewöhnliche Faschismus, eine beinharte wie klarsichtige Abrechnung mit den Realitäten des Nazi Regimes. Auch dieser Film wurde in der Sowjetunion nur selten vor besonders ausgewähltem Publikum gezeigt. Man fürchtete Rückschlüsse auf das totalitäre sowjetische System. Das was die katholische Kirche und der Nationalsozialimus durch fortwährende Verteufelung in Misskredit zog, vertrieb der reale Sozialismus unter dem Vorwand eines fortgeschrittenen Bewusstseins, das vorgeblich rückständiger Positionen nicht mehr bedurfte. Mit der damit verbundenen Repression wurde allerdings auch der zu erzielende Fortschritt unterbunden und denunziert.
Tatsächlich ähneln sich der Katholizismus und der Kommunismus
in augenscheinlicher Weise. Der Kommunismus hat sowohl Zielsetzungen des
Christentums wie auch Strukturen und Methoden der Kirche übernommen,
Und so sagt der ungarische Primas Erzkardinal Mindzsenty in seiner Biografie,
Kommunismus wäre Kirche ohne Gott. Er hat es wissen müssen, Er
hat es wissen müssen, er musste in Ungarn unter den Bedingungen des
Kommunismus leben müssen.
So wird Scharangs Position deutlicher. Um endlich Boss im neuen, nachgebildeten
Haus zu werden, muss er den alten Hausherren endgültig vertreiben,
sozusagen bei der Türe hinauslästern. Mit Aufklärung hat
dies nichts zu tun, es ist bloss eine taktische Massnahme. Anstelle des
alten Diktats tritt ein neues, das Bewusstseinsdiktat. Die üble Spiegelfechterei
des Propagierens von Menschenrechten einerseits und die reale Ausformung
eines repressiven Partei- wie Staatsapparates andererseits zählt zu
den verlogensten Kapitel der menschlichen Geschichte.
Tatsächlich rekurrieren auch reaktionäre und totalitäre Kräfte auf das 1.Amendment, solange sie im Untergrund oder am Rande der Gesellschaft existieren, obwohl es bereits in ihren Grundsätzen festgelegt ist, andere Orientierungen und die bestehende Vielfalt im Zuge des Machterwerbes rücksichtslos auszuschalten.
Wer das 1.Amendment, das im wesentlichen auch in den Staatsgrundsätzen der europäischen Staaten enthalten ist und dort ebenso explizit ausgedrückt wird, ernst und in Anspruch nimmt, muss sich grundsätzlich zur Toleranz bekennen und darf es nicht als temporäres Bündnis ansehen. Besonders drastisch wird solcher Missbrauch erkenntlich, wenn Neonazis ihre Server, auf denen sie staatsfeindliche und inhumane Propaganda, die in den Ländern, in denen sie wirken wollen und physisch leben, im Staatsgrundsatz verboten ist, in die USA verlegen, sich auf das I.Amendment berufen und von amerikanischen Boden aus ihre zersetzende und subversive Propaganda global erreichbar veröffentlichen. Abgesehen davon, dass die USA in Duldung solcher Aktivitäten völkerrechtlich bedenkliche Verletzungen der Interessen befreundeter Länder in Kauf nehmen, stellen sie auch selbst das 1.Amendment in Frage, wie sie es bereits u.a. einmal getan haben, als McCarthy Berufsverbot über mehr als 300 Künstler, Autoren und Intellektuelle verhängte und etwa 30000 Titel aus den staatlichen, öffentlichen Bibliotheken wie aus dem Unterrichts- und Studienbereich entfernen hat lassen.
McCarthy's next target was what he believed were anti-American books
in libraries. His researchers looked into the Overseas Library Program
and discovered 30,000 books by "communists, pro-communists, former communists
and anti anti-communists. After the publication of this list, these books
were removed from the library shelves. http://www.spartacus.schoolnet.co.uk/USAmccarthy.htm
http://www.weisbroth.com/blacklisted/bibliog.html
Eine genaue Kenntnis dieser Liste wäre höchst aufschlussreich
dafür, was nun alles im Sinne McCarthys als kommunistisch infiltriert
gegolten hat.
Der für das freie Spiel der Meinungen so wichtige Grundsatz wurde
aus Gründen der Staatssicherheit, die immer allen anderen demokratischen
Interessen übergeordnet erscheint, aus hysterischer Angst vor kommunistischer
Infiltration zumindest temporär und partikulär ausser Kraft gesetzt.
Wer aber einmal einen Grundsatz, wenn auch zeitlich befristet, aufhebt,
wird dies auch künftig hin je nach Interessenlage und Notwendigkeit
operativ handhaben.
Aus anderen historischen Zusammenhängen, insbesondere in der Gründung
der NATO, in gewisser Hinsicht ein Bündnisinstrument der höheren
Staatssicherheit, wissen wir jedoch, dass die USA keine besondere Scheu
in der operativen Einbindung von Ex-Nazis gezeigt haben, weil man deren
antikommunistischer Ausrichtung am ehesten vertraut hat.
Obendrein kann ein besiegter Gegner zu einem willigen wie steuerbaren
Vasallen werden. Möglicherweise sollen wir diese Neonazi Server, die
sich auf dem Staatsgebiet der USA eingenistet haben, als Mahnung ansehen,
nicht allzusehr linken Optionen und Strategien nachzuhängen. Das Bündnis
der USA mit rechtsorientierten Kräften in sogenannten Befreiungskriegen
rund um den Globus ist immer schon augenfällig gewesen.
Ein Verbot von Neonazi Propaganda dürfte sich jedoch nur als bedingt
wirksam herausstellen, da diese Organisationen längst über illegale
Kanäle wie über konspirative Infrastrukturen verfügen dürften.
Heute stehen wir jedoch vor einer anderen Entscheidung. Der im islamischen
Fundamentalismus wurzelnde Terror bedroht sowohl die USA wie auch die gesamte
westliche Welt insklusive der Nachfolgestaaten des Sowjetreiches. Die aktuelle
Geiselnahme von mehr als 700 zivilen Theaterbesuchern in Moskau durch
ein tschetschenisches Terrorkommando stellt dies drastisch unter Beweis.
In einer Rückschau betrachtet kann man nicht mehr von individuellem
Terror oder von Freischärlern sprechen. Die Konturen eines Krieges,
geführt mit unkonventionellen Mitteln, werden unübersehbar deutlich.
Und es wird zunehmend deutlich, dass die radikalen Gruppierungen des Islams
nicht allein auf einen begrenzten Konflikt aus sind.
Das stellt auch die an sich zu begrüssende wie selbstverständliche
multikulturelle Konzeption, die bereits im I.Amendment und in den Quellen
der Menschenrechte angelegt ist, in Frage. Können und dürfen
wir es zulassen, dass radikalfundamentalistische Gruppierungen unter dem
Deckmantel der Freiheit der Religionsausübung und der an sich immer
selbstverständlicher werdenden Gleicheit der Ethnien auch von europäischen
Boden aus ihr Zerstörungs- und Vernichtungswerk vorantreiben ? Die
Frage muss mit einem glatten Nein beantwortet werden. Das Verbot der Kaplan
Gruppe in der BRD entspricht dieser Erkenntnis.
Andererseits dürfen wir uns jedoch nicht dazu hinreissen lassen,
die Integration der bereits seit langem in Europa ansässigen Muslims
so in Verruf zu bringen, dass ein friedliches Zusammenleben und der nötige
wechselseitige Respekt verloren geht oder nicht weiter entwickelt werden
kann. So sehen wir Zeiten grossen Misstrauens entgegen, das von der nationalen
europäischen Rechten über Jahrzehnte hinweg geschürt worden
ist. In diesem Zusammenhang lässt sich ein besonders zynisches Spiel
der Rechten erkennen. Haider, der jahrelang gegen Fremde und Zuwanderer
gehetzt hat, findet nichts dabei, zu Saddam Hussein zu reisen, mit Gadhafi
kurz nach Aufhebung des US-Embargos günstig Benzin einzuhandeln.
Andererseits kehrt der extremistische deutsche Antisemitismus u.a.
wieder in den Sympathien zur PLO. Der RAF Anwalt Horst Mahler, der zu Zeiten
der RAF selbst in einem palästinensischen Ausbildungslager war, ist
heute Mitglied der NDP auf Führungsebene ist, hat vor zwei Jahren
sogar das Verbot der Israelitischen Kultusgemeinden in Deutschland gefordert.
Die Angriffe Möllemanns gegen Michael Friedmann waren bloss die etwas
zivilere Spielform alter antisemitischer Ressentiments, die letztendlich
zum Ausschluss Möllemanns aus den Leitungsfunktionen der FDP geführt
haben.
Wie sollen wir mit den Freiheiten, die unserer Welt zu Grunde legen, umgehen und sie gegenüber ihren Feinden verteidigen ? Einen Masstab kann man anlegen. Wer die Konvention der einander wechselseitig bedingenden Toleranz und Akzeptanz, allein aus taktischen Gründen eingeht, um sie zu missbrauchen, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erringen oder gar die Oberhand über alle anderen Partner erobern will, die diesen grundlegenden Contract Social eingegangen sind, und absehbar auf deren Eliminierung aus ist, hat nicht allein mit Misstrauen zu rechnen.
Der islamische Terror droht den Westen in ein ebenso totalitäres System, das aus den Abwehrmassnahmen logisch konsequent hervorgehen wird, zu stürzen. Wie anders soll sich der Westen gegen diese lebensbedrohlichen Angriffe wehren, als seine eigenen Grenzen noch mehr abzuschotten und das innere Sicherheitssystem extrem auszubauen.
Waren bis vor kurzem noch der Rechtsextremismus (nicht kontrolliert)
und die Hersteller und Verteiler von Kinderpornographie (jetzt schärfstens
kontrolliert) die Todfeinde der Freiheit im weltumspannenden Internet,
sind es heute El Khaida und deren verbündete Organisationen, die als
Begründungen für eine weiterere Anspannung der Überwachungsschraube
im Netz und in der zivilen Gesellschaft herhalten wird.
Die Überwachungsbegehrlichkeiten der staatlichen Sicherheitssysteme
im Rahmen des transatlantischen Bündnisses haben sich jedoch von vornherein
ausgebreitet.
Kinderpornografie und illegale Terrorganisationen dienten da bloss
als nachgereichte Argumente, um die Aktivitäten von NSA, ECHOLON und
ENFOPOL, die weltweit ihr Abhör- und Mitlesenetz ausgeworfen haben,
auch wirklich zu rechtfertigen. Diese Kontrollinstanzen wurden bereits
in der Gründungsphase des Webs eingeführt, frei nach dem Motto:
Wer
den Krieg vermeiden will, muss im Frieden rüsten.. Doch in Wahrheit
befinden wir uns bereits in einem unheimlichen Krieg, gegen den wir eben
nicht oder kaum gerüstet sind, der mit Mitteln geführt wird,
an die nicht gedacht worden ist.
Andererseits stehen diese elektronischen Überwachungsstrategien, an denen auch die Europäische Union nicht unwesentlich sich beteiligt, im merkwürdigen Gegensatz zu den Vereinbarungen der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit Helsinki 1975, deren völkerrechtliche Bindung nach wie vor Gültigkeit hat und in denen der freie Fluss der Information zwischen Ländern und Personen garantiert wird. Dieses Dokument orientiert sich wesentlich, auch akzeptiert von der damaligen UdSSR - Führung und den Comecom Ländern, am 1.Amendment. Sie finden dieses grundlegende wie wichtige Dokument unter CSCE.
Welches Vertrauen Politiker heute in die Freiheit setzen, zeigt die Forderung des in der Zwischenzeit gescheiterten freiheitlichen Politikers Westenthaler, der noch vor seinem Ausscheiden aus der Politik im August die europaweit einheitliche Einführung des Fingerprintverfahrens zur Personenerkennung ins Spiel brachte. Auch er beruft sich in der Begründung auf den islamischen Terror.
Das alltägliche Kontrollspiel
Die Medienwirtschaft und die EDV Industrie, insbesondere der Zweig der
Software-Hersteller, die Marketingstrategen von Wirtschaftsunternehmen
haben frühzeitig die vielfältigen technischen Controll-Möglichkeiten
der Netztechnologie erkannt und versuchen extensiv, diese für ihre
Zwecke nutzbar zu machen. Besonders deutlich wurde das an dem von Micro
Soft angestrebten geschlossenem und in allen Bereichen kontrollierbaren
On-Line Projekten. Tatsächlich ist die gegenläufige Open Source
Strategie auf der Überholspur, so weit bereits, dass der grösste
Hardwarehersteller der Welt, IBM, für die Zukunft nicht mehr allein
Windows, sondern eben Linux präferiert. Doch formieren sich bereits
in Industrie und Medienwirtschaft, in den Handelsunternehmen Taskforces,
die auch die Open Source Area in den kontrollierenden Griff zu bekommen
versucht.
Die Umstellung des Sicherheitsapparates auf digitale Überwachung
und die Aufgabe der klassischen Methode des Undercovering haben jedoch
den westlichen Diensten, insbesondere der CIA einen schweren Nachteil verschafft.
So schreibt Robert Baer in seinem heuer erschienenen Buch Der Niedergang
der CIA (Bertelsmann), dass mit der alleinigen Forcierung digital erfassbarer
Daten zbsp. aus dem Überwachungskanal ECHOLON keine wirklich tauglichen
Informationen mehr gewonnen werden konnten, die früher vom eingeschleusten
Agenten, zwar unter höherem Risiko, aber doch mit höherer Gewissheit
beschafft wurden.
So erweist sich heute die Hochtechnologie als Achillesferse gegenüber
den vergleichsweise einfachen, wen auch höchst ausgeklügelten
Methoden der Terroristen, die sich allerdings das weltweit zur Verfügung
stehende Informationsangebot für ihre Zwecke zunutze machen.
Die Überwachung breitet sich ebenso im zivilen Bereich aus. Firmen
überprüfen den e-mail Verkehr ihrer Mitarbeiter, lassen mit besonders
geeigneten Programmen private mails herausfiltern. Mit vergleichbarer Software
können besorgte Eltern das Surfverhalten ihrer Kinder in Erfahrung
bringen und mit entsprechender Software den Zugang zu bestimmten Websites
sperren.
Beamte österreichischer Ministerien werden am Zugriff auf bestimmte
Websites gehindert. Diese Filterverfahren sind bereits serverseitig angelegt
und ein klarer Akt der Zensur. Auch Provider üben bereits Vorzensur.
Als konkretes Beispiel kann ich folgendes anführen. Ein kleinerer
privater Provider hat auf Grund von Beschwerden seitens seiner User wegen
lästigen Spam Mail Zuflusses serverseitig einen mehr oder minder frei
progammierbaren Filter angelegt, der dankenswerter auch mit Viren
verseuchte mails von vornherein ausfiltert. Der übereifrige Systemoperator
hat in der vorher nicht angekündigten Testphase das Filterprogramm
mit besonderen Stichwortkontrollen ausgestattet.
Politisch inkorrekte Worte und Begriffe die auf sexuellen Missbrauch
hindeuten, wurden in den Filter eingegeben.
Ein Autor, der sich kritisch mit dem Thema Macht und Gewalt und sexueller Abartigkeit auseinandersetzt, sandte einem der User ein entsprechend verfasstes Dokument, das eben solche Begriffe enthielt. Wie soll man über etwas kritisch schreiben, wenn man es nicht benennen darf. Prompt wurde die mail von der Filterautomatik abgefangen. Auf Grund des persönlich möglichen Kontaktes zwischen User und Operator, gegeben durch das vom Server zu verwaltende User Volumen, liess sich das Problem leicht beheben.
Der Operator geht nun vorsichtiger im Umgang mit Sperrbegriffen um.
Vor allem weil er nun gelernt hat, dass Filter unfähig sind, Kontext
sinngemäss zu erkennen. Wie wird etwa der Satz Ich hasse den Teufel
vom Satz Ich verehre den Teufel unterschieden, wenn das Filterprogramm
die mail allein schon wegen des Wortes Teufel nicht mehr weiterleitet.
Wie wird das allerdings ausfallen, wenn Grossprovider zu ähnlichen
Methoden greifen. Ist derartige Bevormundung einer emanzipierten wie freien
Gesellschaft überhaupt zumutbar. Kann und darf ein privater Provider
überhaupt entscheiden, was nun von seinen Usern und an seine User
weitergeleitet wird. Wo bleiben dann die unveräusserlichen Rechte
etwa das Briefgeheimnisses. Was geschieht, wenn ein vierzigjähriger
Mann seiner fünf Jahre älteren Langzeitgeliebten obszön
erotische Briefe schreibt, die sie so gerne liest und sie mit mein kleiner
Lockenkopf anredet oder Oh baby, i like you so und er das Wort fuck
an das Wort like anfügt. Indiziert ihn das Controllprogramm
dann als Kinderpornographen ? Erinnern wir uns an die Aufregung, die die
Verleihung des Preises des Landes Kärnten anlässlich des Ingeborg
Bachmann Wettbewerbes 1991 an den Schweizer Autor Urs Allemann für
seinen Text Babyficker ausgelöst hat.
Nach wie vor gilt, dass das, was Erwachsene miteinander in ihren Schlafzimmern
treiben, niemanden etwas angeht. So eine amerikanische Sexualtherapeutin
jüngst in einer Talkshow auf einem deutschen TV-Sender. Und das kann
man auch für Briefwechsel im Internet in Anspruch nehmen, solange
nicht gesetzlich geschützte Altersgruppen involviert werden.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Zensur im On-Line Dienstleistungsbereich
überhaupt von Privaten durchgeführt werden darf und soll. Es
sollten hier doch allgemeine staatliche Regelungen beibehalten werden,
an die sich dann alle zu halten haben. Alles andere würde der Willkür
Tür und Tor öffnen.
Dazu müssten jedoch die Argumente für und wider Zensur in
einem öffentlichen Diskurs auch mit ihren Hintergründen erarbeitet
werden.
Das sind wir einem offenen Konzept der Gesellschaft wie mündigen
Bürgern und Bürgerinnen schuldig. In diesem Kontext darf tatsächlich
nichts der Willkür überlassen werden. Auch der potentielle Missbrauch
der Kontrolle und der Zensur durch die etablierte Staatsmacht müssen
mit bedacht werden.
Das katholische Wesen und seine Anpassungsbeschwerden an die Moderne
Tatsächlich bietet die Geschichte der katholischen Kirche und die überkommenen damit verbundenen feudalen Herrschaftsstrukturen ein weites Feld in der Betrachtung von Zensurmassnahmen.
So lässt sich in der Konzeption von Senator Joseph McCarthy der lange Arm der katholischen Kirche spüren.
Auf der Website http://mccarthy.cjb.net/ 1950-1954: A Man With A "Cause"
finden wir folgenden Hinweis:
He found his next subject at the night of January 7, 1950, at the
Colony Restaurant in Washington, D. C. Among his dinner guests was Father
Edmund A. Walsh. McCarthy talked with his guests for a while before bringing
up the subject of the need for an issue. The group discarded quite a few
before choosing Communism, which was suggested by Walsh, who was an ardent
anti-Red. "That's it," McCarthy said. "The government is full of Communists.
We can hammer away at them.“
Damit wird eines der betrüblichsten Zensurkapitel der Geschichte
der Vereinigten Staaten von Amerika gegen die Moderne gerichtet eingeleitet.
Father Edmund A.Walsh dürfte mit jenem Jesuitenpater ident sein, der die School of foreign Service http://sfswww.georgetown.edu/sfs/ begründet hat und über beste Kontakte zum Vatikan verfügte.
Ein weiterer Geburtshelfer aus dem Katholischen Bereich ist Alfred Kohlberg.
Ellen Schrecker veröffentlichte dazu: The age of McCarthysm: A
brief History with Douments (Bostons: St. Martin’s Press, 1994).
Teile dieses Buches sind unter folgender url zu finden.
http://www.english.upenn.edu/~afilreis/50s/schrecker-blacklist.html
The blacklist spread to the broadcast industry as well. Here, the
process became public in June 1950 with the publication of Red Channels,
a 213-page compilation of the alleged Communist affiliations of 151 actors,
writers, musicians, and other radio and television entertainers. The book,
which appeared three days before the start of the Korean War, was published
by American Business Consultants, an outfit established in 1947 by a trio
of former FBI agents who wanted to make the public aware of the information
about communism that the bureau had collected.
Initially funded by Alfred Kohlberg and the Catholic Church, the
group became one of the anti-Communist network's main enterprises, offering
its services in exposing and eliminating Communists to corporations, foundations,
and government agencies. Red Channels was a special show business supplement
to the exposes of individuals and organizations that appeared in the group's
regular newsletter, Counterattack.
In der spezifisch an den Personen der Kalten Kriegsführung orientierten Datenbank http://www.pir.org finden sich die engen Verbindungen von Walsh und Kohlberg zu Joseph McCarthy abgebildet. http://www.pir.org/cgi-bin/nbonlin6.cgi?_KOHLBERG_ALFRED_ and http://www.pir.org/cgi-bin/nbonlin6.cgi?_WALSH_EDMUND_A
Bereits in der Mitte des 19.Jahrhunderts, also zu Zeiten der Veröffentlichung des Kommunistischen Manifestes wurden sowohl Kommunismus als auch Sozialismus verworfen.
Papst Pius IX äusserte sich entsprechend in der Enzyklika Qui
pluribus 1846, in der Ansprache Quibus quantisque1849, in der
Enzyklika Nostis et nobiscum1849, in der Ansprache Singulari
quadam 1854 und in der Enzyklika Quanto conficiamur1863, so
wie an anderen Stellen, etwa in den Decreta concilii a sancta sede recognita
unter dem Titel De fide doctrina catholica, caput XII, De communismo
1859.
Diese grundsätzlich ablehnende Haltung brachte die Katholische
Kirche in fast unüberbrückbaren Widerspruch zum aufstrebenden
Industrieproletariat und ist zweifellos mit eine der Ursachen jener Klassenkämpfe,
die in Folge die Welt erschüttern sollten. Andererseits sagte der
sowjetische Aussenminister Georgi W. Tschitscherin 1925 zu Monsignore d’Herbigny,
dass die Kommunisten fest davon überzeugt wären, über den
Londoner Kapitalismus triumphieren zu können.
Aber Rom wird sich als eine härter zu knackende Nuss erweisen.
Wenn Rom nicht bestünde, wären wir imstande mit all den verschiedenen
Zweigen des Christentums fertig zu werden. Sie würden alle vor uns
kapitulieren. Ohne Rom würde die Religion sterben. Aber Rom entsendet
für den Dienst seiner Religion Propagandisten jeglicher Nationalität.
Sie sind wirksamer als Kanonen oder Armeen...Der Ausgang dieses Ringens,
mein Freund, ist ungewiss. Gewiss ist nur, das es lange dauern wird.
Deutsches Aussenamt, Bericht in Beziehungen des Vatikans zu Russland.
Vol. I, 1925
Der Ausgang dieser Geschichte, dieses monumentalen Kampfes zweier Weltsysteme
ist in der Zwischenzeit bekannt.
In merkwürdiger Form wiederholt sich nun dieser Kampf in der agressiven
Auseinandersetzung des fundamentalistischen Islams wider den laizistischen
Westen und gegen den materialistischen Osten, in dem auch noch die Nachfolgestaaten
der UdSSR bedroht sind.
Im Kalten Krieg schloss der Vatikan ein unnachgiebiges Bündnis
mit den USA im Kampf gegen den Weltkommunismus, insbesondere wider die
Sowjetunion, die noch von Ronald Reagan als das Reich des Bösen bezeichnet
wurde.
Die indifferente Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus, die
von Papst Pius XII an den Tag gelegt wurde, leitete sich aus diesem extremen
Antikommunismus her.
Die Wiedereinbindung ehemaliger Nationalsozialisten die dem Vatikan
wie den USA als unversöhnliche Antikommunisten galten, in die Gesellschaft
der deutschsprachigen Nachkriegsstaaten Deutschland und Österreich
wurde weitgehend über kirchlich geleitete Einrichtungen organisiert.
Heute brauchen die USA die Unterstützung der ganzen Welt wider den fundamentalistischen Islam, sie können den Alleingang gar nicht wagen und zunehmend müssen die Staaten der nördlichen Hemisphäre erkennen, dass nicht allein die USA bedroht sind.
Das Wesen von Inquisition und Zensur
Es lohnt sich durchaus, den historischen Apparat der Katholischen Kirche und deren Verflechtungen mit den feudalen Herrschaftsstrukturen zu durchleuchten, um so zu einem besseren Verständnis des Verhältnisses von Macht, Öffentlichkeitsarbeit (die nicht allein heute wirksam ist; so könnte man die vielzähligen Aktivitäten des Barocks als eine gross angelegte, europäische kontinental umspannende Propagandaktion der Gegenreformation unter Anleitung des Jesuitenordens ansehen), Sittenordnung und Denk- wie Lesevorgaben zu kommen, denen immer wieder Publikationen, Denkmodelle und andere Äusserungen in strikter Zensur geopfert worden sind.
Ein exemplarisches Beispiel über die enge Verflechtung von weltlicher und kirchlicher Macht stellen die Gesetze des Heiligen Stefan von Ungarn, insgesamt die Rechtsgeschichte und die Dekrete der ungarischen Könige des 11. und 12. Jahrhunderts dar. Der Staats- und Gesetzesentwurf Stefan des Heiligen beruft sich auf die Karolinga, auf die Gesetzgebung Karls des Grossen und stellt augenscheinlich unter Beweis, dass die Missionierung Europas nicht allein Kraft friedlicher Überzeugung vor sich gegangen ist, sondern dass durchaus unter Inanspruchnahme von Feuer und Schwert nachgeholfen wurde.
Dass es bereits zu diesem Zeitpunkt eine kirchliche Sittenpolizei gegeben
hat, entnehmen wir dem umfassenden Beitrag zur ungarischen Rechtsgeschichte
des 11. und 12. Jahrhunderts des österreichischen Polyhistors Stefan
Ladislaus Endlichers, die 1849 in Wien erschienen ist. Diese Kirchliche
Polizei hatte unter anderem auf die Einhaltung der Gebote, auf die ordentliche
Teilnahme an den kirchlichen Ritualen, insbesondere des gebotenen Kirchenbesuches,
des Benehmens während des Gottesdienstes, ebenso wie auf die Einhaltung
des Verbotes der Sonntagsarbeit zu achten. Bei wiederholter Zuwiderhandlung
wurden die Delinquenten an die weltliche Macht ausgeliefert. Hexen, die
man das erstemal bei der Ausübung ihrer Künste antraf, wurden
dem Priester zur Faste und zum Unterricht übergeben. Die zum zweiten
Mal betroffene Hexe wurde abermals zur Kirchenbusse angehalten und gebrandmarkt.
Im dritten Betretungsfalle wurde sie dem weltlichen Richter übergeben
und strengstens bestraft bzw. hingerichtet. Huren werden Hexen gleichgesetzt
und der geistlichen Gerichtsbarkeit übergeben.
Die katholische Keuschheitskommission der Maria Theresia baute also
auf einer lang zurückliegenden Tradition auf. Immerhin erloschen in
ihrer Regierungszeit die letzten Hexenfeuer.
Die Methoden der Hexenverfolgung wurde im Verlaufe des zweiten Jahrtausend
bis hinein ins 18.Jahrhundert verfeinert, instrumentalisiert und brutalisiert.
Eine weitere vatikanische Legitimation bot die berüchtigte Bulle
Innozenz des VIII summis desiderantes. Der von Heinrich Institorius
und Jakob Sprenger verfasste Hexenhammer; Malleus maleficarum, erstmals
1487 erschienen, bietet einen abgründigen Blick in menschliche Verirrungen,
die im Namen Gottes und im Namen der Heiligen römischen Kirche ausgeübt
worden sind, denen allerdings die Brutalität in den totalitären
Systemen des 20.Jahrhunderts nichts nachstand. Im Gegenteil.
Geständnisse wurden meist unter Folter erzwungen und der Hexenhammer
lieferte eine genaues Procedere, was in welchem Grad von Verstocktheit
des Delinquenten oder der Delinquentin anzuwenden sei. Wie in den stalinistischen
Prozessen und in den Prozessen vor den Volksgerichtshöfen der Nazis
stand das Urteil meist zu Anbeginn fest. Das peinliche Procedere, also
die Folter, diente meist nur der Erlangung des Geständnisses und damit
endgültigen wie abschliessenden Beweises.
Was im Rahmen kirchlicher Verfolgungen noch im quantitativ kleineren
Rahmen verblieb, wurde im 20.Jahrhundert unter Einsatz von effektiv organisierten
Methoden an Menschenmassen ausgeübt, bis hin zum industriell durchorganisierten
Holocaust.
Was die Quantität der Vernichtung angeht, abgesehen von jenem
immer wieder erhobenen Vorwurf, jüngst von Daniel Jonah Goldhagen
in seinem Buch Die katholische Kirche und der Holocaust erneut vorgetragen,
dem Nationalsozialismus halbherzig wie taktierend gegenüber gestanden
zu sein und damit indirekt mitschuldig geworden zu sein, hat der Nationalsozialismus,
der sowjetische wie der rotchinesische Kommunismus die kirchliche Vernichtungsleistung
bei weitem übertroffen.
Was nun die Qualität der Tortur und der Entwicklung insquisitorischer
Methoden angeht, hat die Kirche zweifellos die bestimmende Entwicklungsarbeit
geleistet. Das gestand sogar Papst Johannes Paul II in einer nachdenklichen
Stunde ein, so in einem Rundschreiben seiner Heiligkeit an die Kardinäle.
So man längere Zeitbögen überschaut, stellt sich die
Frage, ob der Klerikalenhass der roten Spanier weniger gross gewesen wäre,
wenn es nicht die grauenvolle wie breitenwirksame spanische Inquisition
gegeben hätte.
Eine der prägenden Stellen in der Weltliteratur ist für mich
neben Kafkas Vor dem Gesetz die Schlüsselerzählung Fjodor
M.Dostojewskis in den Die Brüder Karamasoff gewesen, nämlich
jenes Zusammentreffen von Christus mit dem Grossinquisitor in Madrid, in
dem der Inquisitor Christus auffordert, die Stadt umgehend zu verlassen,
da er ihn bei Verweilen im nächst folgenden Autodafe verbrennen würde.
Es fällt mir bis heute die Vorstellung schwer, dass Christus diesem
eiskalten, berechnenden wie machtgierigen Greis, der nicht einmal den neben
sich dulden will, dessen Lehre er verkündet und in dessen Namen er
richtet, zum Abschied einen verzeihenden Kuss auf die eiskalten Lippen
drückt.
In meiner christlichen Prägung wie auch in meiner bis heute verbliebenen christlichen Grundhaltung wie auch Religiösität gibt es also offensichtliche Grenzen, die ich in der an sich vom Glauben eingeforderten Nachfolge Christi, nicht überschreiten kann und nicht überschreiten will.
Vor allem ist mir klar geworden, dass in den paulinischen Tugenden der Wahrung und Verfechtung des Glaubens, die auch hinter der Person des Heiligen Stefans stehen, ein ungeheures Manipulations-und Abhängigkeitspotential steckt, dass von den Kirchenoberen und den Steuermännern des katholischen Schiffes gemeinsam mit der weltlichen Macht immer wieder eingesetzt und instrumentalisiert worden ist..
Heute stehen wir aktuell erschrocken und in Wahrheit hilflos dem islamischen,
militant aufgeheizten Märtyrer gegenüber, der sich in
einem als heilig ausgerufenen Krieg selbst opfert, und dabei mehr oder
minder wahllos den vermeintlichen Feind mit in den Tod reisst und dabei
den Ruf der Seligkeit erlangt, der seine Familie in die vordere Reihe jener
stellt, die dem Dschiad und Allah den vorgeblich nötigen Tribut gezollt
haben.
Dabei werden wahllos herausgegriffene Menschen aus einem längst
dem Teufel zugeschriebenen westlichen Kultur- wie Lebenskreis geopfert,
ob dies nun in den Städten Israels geschieht, oder an den Personen
die in den Flugzeugen sassen, die in die Twin Tower oder ins Pentagon gelenkt
wurden, um dort weitere tausende mit in den Tod zu reissen.
Wir wollen nun in unserer Betrachtung wieder zu den sanfteren Formen, eben denen der Zensur, zurückkehren. Vor allem in einer Religion, in dem das Wort eine hervorragende Bedeutung hat, in der sich der Katholizismus mit dem Judentums eins wissen muss (Am Anfang war das Wort, und das Wort ist bei Gott gewesen; Schöpfungsgeschichte und Johannes: Das Fleisch allein nützet nichts, es ist der Geist, der es lebendig macht) hat auch die Zensur jeglicher Form der Abweichung, der Irrlehre und des Gegensatzes eine entscheidende Bedeutung.
So hat sich neben der ausübenden Gewalt, die sich in direktem Zusammenwirken mit der weltlichen Macht entwickelt parallel ein nicht ausser Acht zu lassendes und bis in den letzten Winkel menschlicher Erscheinungsformen ausgedehntes Zensurwesen ausgebildet, das sich vor allem im Index librorum prohibitorum (romanum), herausgegeben von der Commissione bone fide, abzeichnet. Den ältesten bekannten Index, den Catalogue des livres censurez hat die theologische Fakultät 1544 an der Pariser Sorbonne herausgegeben. Ihm folgte ein Catalogus der theologischen Fakultät Löwen 1546 und sowie ein gedruckter Catalogus des Venezianischen Nuntius 1549, sowie die Indexe der spanischen und portugiesischen Inquisition. Der erste römische Index, also unter direkter Aufsicht des Vatikans, erschien im provisorischen Druck 1559. 1596 zählte der Index 2000 Eintragungen, 1949 waren über 6000 Werke indiziert.
Bereits 1850 mehrten sich Kritik wie Forderung nach Reform bzw. Aufhebung
des Indexes. Die letzte Indexierung eines deutschen Buches erfolgte 1955
und die letzte überhaupt 1961.
Erst mit dem II.Vatikanum wurde dieser Unfug gänzlich abgeschafft.
Jean Paul Sartre (1948 wegen des Gesamtwerkes) und Simone Beauvoir mit
mit ihren Büchern Le deuxième sexe und mit Les mandarines
(beides
indiziert am 12.Juli 1956) wurden noch in indizierenden Bann getan. Die
Aufnahme in den Index war mit rigider Exkommunikation verbunden. Das Gesamtwerk
Andre Gides wurde1952 verdammt. Gide sass damit zwischen allen Stühlen.
Bereits in den dreissiger Jahren hatte ihn die französische Linke
ob seiner hellsichtigen Kritik am Stalinismus, nach einer Reise in die
Sowjetunion, verstossen.
Bei Durchsicht des Indexes bin ich darauf gekommen, dass einer der
Lieblingsautoren meiner Kindertage, Alexandre Dumas mit Der Graf von
Monte Christo, wahrscheinlich wegen Verdachtes der Freimaurerei und
des fortgesetzten Jakobinertums 1863 im Index landete, gleichzeitig mit
Werken seines Sohnes. Ein Jahr später traf es Honoré de Balzac,
Ernest Feydau, Gustave Flaubert, Victor Hugo wegen Les misèrables,
ebenso wie Henri Beyle de Stendhal. 1898 wurde Émile Zola wegen
seines Gesamtwerkes verdammt.
1827 erwischte es Immanuel Kant mit seiner Kritik der reinen Vernunft.
1759 war ihm Denis Diderot mit seiner epochemachenden Encyclopédie
ou dictionnaire raisoné des sciences vorausgegangen. Heute dient
Immanuel Kant den Katholiken wie der Wirtschaft im Ringen um einen neuen
wie zeitgemässen Ethos, vor allem mit der Metaphysik der Sitten
und dem darin enthaltenen Kategorischen Imperativ, den er wesentlich
dem Matthäus Evangelium entnommen hat, als Diskursschiene.
Diderots Enzyklopädie befindet sich im Besitz der Admonter
Bibliothek, doch die steirischen Benediktiner haben sich bis heute nicht
entschliessen können, das ausserordentlich wertvolle wie rare Exemplar
binden zu lassen. Aber ich werde nicht nachlassen, dies zu weiterhin empfehlen.
So geht es einem, wenn einen einmal der Bannstrahl des Vatikans erreicht
hat. Man bleibt über die Zeitläufe hinweg, selbst wenn einem
die Welt bereits hundert und tausendmal recht gegeben hat, ein unsicherer
wie verschämt versteckter Kantonist. In einer aktuell auf dem TV-Sender
arte laufenden Serie zur Inqusition ist der Hintergrund deutlich geworden. Das Heilige Officium scheut sich bis heute, einmal
getroffene Entscheidungen zurück zu nehmen.Damit würde die Unfehlbarkeit
der Kirche in Frage gestellt. So sind der Index librorum prohibitorum,
die Unfehlbarkeit der Kirche wie des Papstes in verhängnisvoller Weise mit einander
verknüpft. Im Falle Galileis entschloss man sich bereits zu Zeiten
von Benedict IVX die Wahrheit, dass sich der Erde um die Sonne drehe, anzuerkennen.
Doch die Verdammung Galileis wurde erst in unserer Zeit aufgehoben. Die
nötigen Reformmassnahmen, die von Benedict angestrebt wurden, scheiterten
an einem
zähen Ringen mit dem Vorsteher des Heiligen Officiums, Gargarelli,
der Benedict als Clemens IVX nachfolgte. Kardinal Ratzinger verteidigte
solch unbegreifliche Laxheit in einem Interview in der arte Serie,
dass die endgültige Prüfung der Wahrheit eben ihre Zeit brauche.
Tatsächlich verspürt man in allen diesen merkwürdigen Vorgängen
nicht das Bemühen um
die Wahrheit, sondern allein das Kalkül des Machterhaltes. Ein
Übel, an dem nicht allein der Vatikan schon seit langer
Zeit krankt. Wir finden es auch in der Gegenwart in öffentlichen
Institutionen bis hin in den wissenschaftlichen Bereich.
Wer nun glaubt, damit wäre es getan wird in der Lektüre von
Albert Sleumers1956 in Osnabrück erschienenem Buch über den Index
Romanus, dem Verzeichnis sämtlicher auf dem römischen Index
stehenden deutschsprachlichen Bücher und desgleichen aller wichtigen
fremdsprachlichen Bücher seit 1750, eines besseren belehrt.
Es gab neben dem explizit und namentlich in den Index genannten AutorInnen,
wie auch den angeführten Schrifttiteln noch eine Allgemeine Regel,
die ebenso der Untersagung bzw. Verurteilung von Druckwerken wie Schriften
dient. Man hatte eben im Vatikan nicht vorgehabt, jede Provinzhäresie
in den Index aufzunehmen. Der Index Romanus war schon immer etwas
wie ein Olymp angewandter Ketzerei.
In diesem allgemeinen 12 Punkte umfassenden Regelwerk sind verboten gewesen:
1. die Ausgaben des Urtextes (hebräischer Text, Septuaginta) wie die alten katholischen Übersetzungen der Heiligen Schrift (der Itala, der Hexepla wie der Vulgata), die von Nichtkatholiken veröffentlicht worden sind.
Die Kirche hütete so den Quellcode ihres Glaubens, das alte wie das neue Testament mit Argusaugen.
2. Bücher von Schriftstellern, die für die Irrlehre oder die Kirchentrennung rechtfertigend eintreten oder die Grundlagen der Religion selbst irgendwie zu zerstören trachten.
3. Bücher, welche die Religion oder die guten Sitten vorsätzlich angreifen.
4. Bücher irgendwelcher Nichtkatholiken, die ausdrücklich von der Religion handeln. Ausser so es feststeht, dass in ihnen nichts gegen den katholischen Glauben enthalten ist.
5. Bücher die nicht den kirchlichen Vorschriften betreffs Herausgabe der Hl.Schrift, oder anderer im Kanon des Kirchenrechtes genannten Werke entsprechen.
6. Bücher, die katholische Glaubensgrundsätze angreifen oder verspotten, die ferner die vom Apostolischen Stuhl verurteilten Irrtümer in Schutz nehmen, die den Gottesdienst herabwürdigen, die darauf abzielen, die kirchliche Zucht zu untergraben und die mit Vorbedacht die kirchliche Rangordnung, den Priester- und Ordensstand herabsetzen.
7. Bücher, die Aberglauben irgendwelcher Art, Wahrsagerei, Weissagungen Zauberei, Anrufung der Geister lehren und empfehlen.
8. Ebenso verboten waren Bücher, die den Zweikampf, den Selbstmord und die Ehescheidung als erlaubt hinstellen, die über Freimaurergenossenschaften und vergleichbare Gesellschaften handeln und dabei behaupten, sie seien nützlich und für die Kirche und die bürgerliche Gesellschaft nicht verderblich.
9. Bücher, die schlüpfrige oder unkeusche Dinge mit ausgesprochener Absicht (ex professo) behandeln, erzählen oder lehren.
10. Ausgaben gottesdienstlicher, vom Apostolischen Stuhle gebilligter Bücher, in denen irgend etwas verändert worden ist, so dass sie mit den massgeblichen vom Heiligen Stuhl gebilligten Ausgaben nicht übereinstimmen.
11. Bücher, in denen unechte oder vom Heiligen Stuhl abgelehnte bzw. verrufene Ablässe verbreitet werden.
12. In beliebiger Weise gedruckte Bilder unseres Herrn Jesus Christus, der allerheiligsten Jungfrau Maria, der Engel und der Heiligen oder anderer Diener Gottes, wenn solche dem Sinne und den Erlassen der Kirche widerstreiten.
Damit konnte nun jeder Bischof, jeder Provinzpfarrer im Zweifelsfalle agieren, denn diese Verbote waren selbstverständlich Teil des Kanonischen Kirchenrechtes, auf das sich der Klerus berufen konnte.
Bei Überschau der 12 Punkte, die in einem engen Korsett jegliche
Störung, jeden Missbrauch päpstlichen Willens im kirchlichen
Selbstverständniss ahnden, beginnt man zu verstehen, warum katholische
Fundis, wie etwa Martin Humer Amok laufen angesichts der zahllosen Publikationen
der Gegenwart, die seit Aufhebung des Indexes und der Zurückdrängung
der Allgemeinen Regeln den globalen Markt überschwemmen und
sich kaum mehr an katholische Sitte und schon gar nicht mehr an katholische
Regeln halten wollen.
Doch weder Humer noch Kren noch der Opus Dei werden den alten Status
wieder herstellen können.
Wir wissen nun jedoch etwas deutlicher, was denn nun wirklich Unterholz
des nach wie vor, wenn auch auf Sparflamme, schwellenden Kulturkampfes
ist.
Dass die Kirche ihre alte Begehrlichkeit nicht völlig aufgegeben
hat, zeigt mir ein mehr als hundert Fragen beinhaltender, den zehn Geboten
zugeordneter, umfassender Beichtzettel, den ich mir vor Jahren aus einer
dem Opus Dei zuzurechnenden Wiener Innenstadtkirche mitgenommen habe.
Im Kontext zum 1.Gebot zur höheren Ehre des einen Gottes wird
unter Punkt 9 dem Beichtenden die Frage in den Mund gelegt:
Habe ich glaubens- oder sittenfeindliche Bücher, Zeitschriften
oder Zeitungen gelesen oder aufbewahrt ? Habe ich sie anderen zu lesen
gegeben ?
Letzteres führt mich nochmals zu den Allgemeinen Regeln.
Die Strafe der Exkommunikation zogen sich ohne weiters die Herausgeber
von Büchern der Abtrünnigen, Irrlehrer und Kirchengetrennten,
die den Abfall, die Irrlehre oder die Kirchentrennung zu rechtfertigen
suchen, desgleichen diejenigen, welche eben diese Bücher oder namentlich
durch Apostolische Schreiben (Bulle, Breve, Motu proprio, Enzyklika...)
verbotene Schriften verteidigen oder auch wissentlich (d.h. trotz der Kenntnis
von Verbot) ohne die erforderliche Erlaubnis lesen oder aufbewahren.
Erschüttert hat mich in der Durchsicht des Index, dass ausser Alfred Rosenbergs Mythos des 20.Jahrhunderts (1934) und An die Dunkelmänner unserer Zeit (1935) keine andere indizierte nationalsozialistische Literatur zu finden ist, obwohl die Alliierten mehr als 38000 Nazi-Publikationen nach 1945 untersagten.
Selbst Hitlers Mein Kampf, obwohl im zivilen Leben bis heute verboten bzw. dessen Vertrieb untersagt, wurde nicht indiziert. Sophistische Dialektiker werden mir nun sagen, dass auch Karl Marx nicht zu den indizierten Autoren zählte.
Traditionelle Formen österreichscher Zensur
Besonders zu berücksichtigen gilt es in dieser Arbeit die traditionellen
weltlichen Formen des österreichischen Zensurwesens. Eine überschauliche
erste Quelle bietet der deutschsprachige Klassiker über das Unwesen
der Zensur, H.H.Houben. Der erste Band Der ewige Zensor; Längs-
und Querschnitte durch die Geschichte der Buch- und Theaterzensur ist
1926 in Berlin erschienen.
Kaiserin Maria Theresia war eine besondere Gegnerin aller religiöser
Aufklärung, im Gegensatz zu ihrem Sohn Joseph II, setzte sie die Gegenreformation
ihrer Vorgänger in den österreichischen Erblanden fort und bediente
sich dabei des Rates und der Hilfe der Jesuiten. Vor allem wurden protestantische
Schriften unnachgiebig verfolgt und zensiert. Allerdings hatte bereits
ihr Vater Karl VI., der frühzeitig erkannte, dass der seitens des
Herrscherhauses angestrebte Absolutismus auch auf den Widerstand der Kirche
stossen würde, der kirchlichen (jesuitischen) Zensur ihre umfassende
Machtfülle genommen.
So entzog er, nach dem Vorbild seines Vorgängers die Zensur der
politischen Druckwerke unter Einbeziehung der Zeitungen den Jesuiten und
überantwortete sie den Regierungsbehörden. Auch seine Tochter
folgte ihm in dieser Entscheidung und so wurde die Zensur der politischen
Schriften ausschliessliche Angelegenheit der Regierung und der Zensurpolizei.
1759 trat der Arzt und Medizinwissenschafter Gerard van Swieten, der
der Kaiserin auch als Leibarzt diente, an die Spitze der von ihm angeregten
Hofkommission zur Zensur von Büchern und Schriften. Dies war die entscheidende
Machtprobe des frommen Katholiken van Swieten mit den bislang übermächtigen
Jesuiten, die letztendlich die späteren josefinischen Reformen in
den Jahren von 1780 bis 1786 vorbereitete. Van Swieten begründete
auch den kaiserlichen Catalogus Librorum Prohibitorum, der 1776
erstmals in Druck bei Gerold erschienen ist. Parallel zur Schriftenzensur
gab es so etwas wie eine Theresianische Keuschheitskommission, die streng
auf die Einhaltung der guten Sitten achtete.
Sie fand dann unter josefinischen Zeiten ihre Fortsetzung in der von Joseph von Sonnenfels angeregten Einrichtung einer Staatspolizei, die gleichzeitig, so argumentierte er in seinem Handbuch der inneren Staatsverwaltung (das sich für die innere Verwaltungsstruktur Österreichs auch in Folge bis ins 20.Jahrhundert überdauernd als prägend herausstellen sollte) der Bevölkerung als sittliches wie moralisches Vorbild zu dienen habe. Josephs von Sonnenfels Elitebeamte der inneren Staatssicherheit waren also nicht bloss als Dunkelmänner, die staatlichen Spitzelei zu erfüllen hatten, gedacht, sondern eben als vorbildliche Charaktere, die öffentlichen Einfluss in der Gestaltung des allgemeinen Umgangs und Verhaltens zu nehmen hatten. Sozusagen die Vorläufer späterer Idole des 20.Jahrhunderts, wie sie etwa in James Bond und Batman verkörpert werden.
Diese besondere Hervorhebung des Staatspolizisten an sich dürfte sich in Folge zum ausaufernden Spitzelwesen unter Franz I. entwickelt haben, geschickt von Metternich instrumentalisiert, in dem sich jeder Hausmeister, jeder Trafikant, jeder Cafetier und Beislwirt als direkter Vertreter seiner Majestät fühlen durfte. Zweifellos hat der österreichische Obrigkeitswahn, der bis in die Gegenwart verspürbar ist, mit dieser merkwürdigen Verankerung im Rahmen des aufgeklärten österreichischen Absolutismus, der auch vor der Kirche nicht halt machte, seine Ursache.
Der kaiserliche Index, der Catalogus Librorum in Austria Prohibitorum,
das Verzeichnis der in Österreich verbotenen Druckschriften mit Ausschluss
der politischen Tages- und der slawischen Literatur ist Ende des 19.Jahrhunderts
das letztemal erschienen und erweist sich als wertvoller Spiegel der gesellschaftlichen
Konflikte jener Zeit. Antisemtische Schriften wurden ebenso heftig indiziert
wie die Druckschriften der nach nationaler Eigenständigkeit strebenden
Tschechen, der Norditaliener, politische Schriften und Reden der Sozialdemokraten,
so etwa ein Mahnruf an sämmtliche Bäckergehilfen Wiens und
in den Provinzen. Eine Flugschrift mit der Unterschrift: Mit social-revolutionärem
Gruss - das Executiv-Comité 1883. Ebenso indiziert Dr.Victor
Adlers Bericht an den internationalen Socialisten Congress zu Brüssel
1891.
Das Tagebuch von 1810 Wolfgang Goethes, sowie eine Zwischenszene zum
Faust im ersten Akt nach Goethe ist ebenfalls in den kaiserlichen Index
geraten. Karl Marxens Capital ist ebenso indiziert. Was der Papst durchgehen
hat lassen, hat der Kaiser verboten.
Der Aufzählung indizierter Bücher sind Paragraphen des Strafgesetzbuches vorangestellt, auf welche sich die meisten der im nachfolgenden Kataloge enthaltenen Verbote beziehen, als da wären Versuche eines Verbrechens, Hochverrath, Majestätsbeleidigungund Beleidigung der Mitglieder des kaiserlichen Hauses, Störung der öffentlichen Ruhe, Religionsstörung, Verleumdung, Verleitung eines Soldaten zur Verletzung militärischer Dienstpflicht und Hilfeleistung zu militärischem Verbrechen, Herabwürdigung der Verfügung von Behörden und Aufwiegelung gegen die Staatsgewalt, gegen einzelne Organe der Regierung, gegen Zeugen oder Sachverständige, Aufreizung zu Feindseligkeiten gegenüber Nationalitäten, Religionsgenossenschaften, Körperschaften und dergleichen, Beleidigung einer gesetztlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft, öffentliche Herabwürdigung der Einrichtungen der Ehe, der Familie, des Eigentumes oder der Gutheissung von ungesetzlichen oder unsittlichen Handlungen, Verbreitung falscher beunruhigender Gerüchte oder Vorhersagungen (ein Tatbestand, der unter Stefan dem Heiligen noch Ohrenbläserei genannt wurde), gesetzwidrige Verlautbarungen, Sammlungen von Subscriptionen zur Vereitelung der gesetzlichen Folgen von strafbaren Handlungen, Ehrenbeleidigungen, unbegründete Beschuldigung wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Übertretung (auch das Ohrenbläserei), unbegründete Beschuldigung wegen anderer unehrenhafter oder unsittlicher Handlungen, Veröffentlichung von anderen ehrenrührigen, wenn auch wahren Tatsachen des Privat- und Familienlebens, andere öffentliche Schmähungen öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, in verbreiteten Schmähschriften oder bildlichen Darstellungen, gröbliches und öffentliches Ärgernis verursachende Verletzung der Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit.
Dem sind angefügt die Paragraphen des Pressgesetzes, deren allgemeine Bestimmungen und die Amtsinstruction für die k.k.Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden zum Vollzug des Pressgesetzes, im weiteren einige Ergänzungen des allgemeinen und des Militärstrafgesetzes sowie einige Abänderungen.
Einen derartigen Hintergrund der Nazigesetzgebung zu erstellen, mit denen die Verbrennung der Bücher legitimiert wurden, wäre vonnöten.
Eine nicht gering zu schätzende historische Tatsache, die auch künftig von Bedeutung sein könnte, stellt Houben an den Beginn seiner Betrachtungen über die Zensur, die ich hier an den Schluss dieses vorläufigen Textes stellen will, weil es keineswegs sicher ist, dass es uns in ferner oder näherer Zukunft nicht anders gehen wird als im friderizianischen Berlin. Gazetten müssen nicht geniret werden lässt der aufgeklärte König und Freund Voltaires seine Berliner kurz nach seinem Regierungsantritt wissen. Daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungsschreiber eine unumbschränkte Freyheit gelassen werden soll, in dem articul von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will. Mit dem Ausbruch des schlesischen Krieges begann Friedrich die Pressfreiheit wiederum einzuschränken und 1743 nahm er die verliehene Zensurfreiheit auch für den lokalen Teil wiederum völlig zurück. Die Gazetten mussten wieder eine Zensur durchlaufen in der selbige durch einen vernünftigen Mann censieret und approbiert worden seynd.
Jenem merkwürdigen Phänomen, dass die unumschränkte Freiheit
des Marktes zu merkwürdigen Regulierungen führt, ausgelöst
durch den Rechenstift des Marketingmannes, der eine ganze Menge interessanter
Schriften und Bücher aus dem grossen Markt hinauszensiert, weil es
sich vorgeblich nicht rechnet, ohne dass ein Zensor sein Amt ausüben
muss, wird noch nachzugehen sein. Vor allem der Frage, ob es tatsächlich
der Publikumsgeschmack ist, auf den da rekurriert wird. Der letzte Zensor
bezogen auf den Autor ist der Käufer, denn er entscheidet letztendlich
ob er ein Buch liest oder ob er es im Laden liegen lässt.