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copy©right or copy@left


© by Franz Krahberger 1998

Die spielerische Wortfügung copy@left kursierte einige Zeit in Wiener Internetkreisen als kaum verhüllte Forderung, auf das Urheberrecht in Zeiten neuer Medialität generell zu verzichten. Die Vergangenheitsform von leave > left >verlassen, be left > übrigbleiben und left > links >, möglicherweise auf den kollektiven Eigentumsbegriff anspielend und das Metazeichen der intermedialer Kommunikation, das @ > et wurde zu einem mehrdeutigen Zeichen verknüpft, das ich in vorgeführter Lesart zu interpretieren mir erlaube.

Tatsächlich formierte sich in der Wiener Medienszene für kurze Zeit eine Kunstrichtung, die das Verfahren der Montage und Collagierung auf den medialen Bereich übertrug und alles, was digital und auf analogen Datenträgern in Form von Bild und Ton als Ausgangsmaterial für Um-und Neuschöpfungen, die durch elektronische Bearbeitung erstellt wurden, benutzte, unbesehen der bestehenden Urheber- und Verwertungsrechte. Diese Richtung ist unter dem Begriff Sampling bekannt und dürfte ihre Entsprechung auch in anderen Ländern haben.

Anlässlich einer Diskussion in der ORF Sendung matrix wurde einem der Vertreter solchen Sampelns, der einzige Verfechter des völlig urheberrechtsfreien Raums in der Runde, durch einen ebenso anwesenden Urheberrechtsanwalt sehr rasch klar gemacht, welches Wagnis er eingeht, wenn er etwa Videomaterial von Metro Goldwyn Mayr als Ausgangsmaterial für seine Neukreationen nutzt, und diese Bearbeitung dann auch öffentlich anbietet. Derartiges Vorgehen widerspräche auch dem 1990 in den USA beschlossenem Gesetz zum Schutz der bildenden Kunst, mit dem verhindert werden kann, dass künstlerische Sujets ohne Erlaubnis von Künstler(in) etwa auf Badehandtüchern und Toilettetäschchen, T-Shirts und ähnlichem mehr missbräuchlich verwendet werden. Solches Gesetz schützt auch die Werkauthentizität, ein wesentlicher Punkt, auf den ich später noch eingehen werde.
Eine konkrete Erfahrung machte der Thing Server Wien mit dem US-Unternehmen Mattel. Ein Tiroler Künstler hatte im Rahmen einer medialen Aktion die Barbie Puppe für Hiv- positiv erklärt. Das wollte Mattel, die offensichtlich das Netz nach Barbie Sites abgesucht haben, so nicht hinnehmen und zwang The Thing mittels einer Strafanandrohung wegen Verletzung des Markenrechts in Millionenhöhe zur Entfernung dieser Site. Das geschah dann auch im Einverständnis mit dem Künstler.

Der Wunsch nach der Aufhebung der Urheberrechte kommt jedoch nicht nur aus dem subkulturellen Bereich, der allein schon aus avantgardistischer Attitüde heraus immer schon mit radikalen Utopie spekuliert hat.
Das Ende des Urheberrechts wird ebenso von Vordenkern der Hochtechnologie-Entwicklung vorhergesagt.
So bezweifelt etwa Nicolas Negroponte, einer der weltweit bekanntesten Experten auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie und Vordenker einer digital vernetzten Informationsgesellschaft, aus technischen Gründen die gültige Durchsetzung von bestehenden Rechtsformen im Cyberspace und konstatiert damit ihre Sinn- und Nutzlosigkeit. Nun ist Negroponte nicht irgendwer, er ist Begründer und Direktor des Media Labs, des Instituts zur Erforschung zukünftiger Formen der menschlichen Kommunikation am international höchstangesehen Massachusetts Institute of Technology, einer der weltweit führenden Hochtechnologieentwickler und Wegbereiter des digitalen Zeitalters. Sollte Negroponte mit seiner Annahme recht behalten, würde eine Reihe wesentlicher Rechte auf Grund der Durchsetzung einer neuen Technologie zwangsläufig verlorengehen. Es ist vor allem die technikorientierte Szene, die mit dem Begriff und dem gesellschaftlichen Wert des Urheberrechts wenig anzufangen weiss.

Die US Gesetzgebung hingegen reagiert anders. Im Dezember vorigen Jahres wurde ein Gesetz wider die Verletzung der Urheberrechte in digitalen Medien unter Einschluss des Internets mit einem Höchststrafrahmen von bis zu drei Jahren Gefängnis beschlossen.
Der wichtigste Berater Präsident Clintons in digitalen Urheberrechtsfragen, Bruce Lehmann, kommt aus dem Vorstand von Time Warner und es zeigt sich, dass sich die grossen Medienmultis klar um ihren Rechtsvorteil bemühen, allerdings mit manchmal besonders rigider und überzogener Auslegung. So wäre es für Lehman bereits eine Copy Right Verletzung, wenn man sich eine Website auf die eigene Festplatte speichert. Das wäre jedoch nur sehr schwer ohne Beeinträchtigung der Privatsphäre, des Datenschutzes und der häuslichen Rechte zu kontrollieren und vor allem (derzeit) nicht exekutierbar.

Die US-Gesetzgebung wird auf jeden Fall auf die der OSZE Staaten Einfluss nehmen und damit natürlich auch auf das EU-Recht.
Entsprechende Verhandlungen werden meines Wissens seitens der österreichischen Bundesregierung bereits geführt.
Erste Bemühungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sind 1996 mit den Initiativen zum Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zu vermerken, die die bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich des Urheberrechts zur Grundlage für die Informationsgesellschaft, also damit auch für den Cyperspace, nimmt.
Es zeichnet sich längst ab, dass es genereller internationaler Vereinbarungen bedarf, um das alle nationalen und geographische Grenzen überschreitende Internet in den rechtlichen Griff zu bekommen.

Das Urheberrecht ist jedoch nicht nur ein kommerzielles Recht, es ist vielmehr noch das Recht auf Authentizität und Identität des Textes. Eine völlige Freigabe würde die Ergebnisse geistiger, wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit vogelfrei machen. Nicht nur der kostenlosen Nutzung, sondern auch der beliebigen Verwendung und Veränderung der Inhalte wäre Tür und Tor geöffnet.
Es wäre dann kein Wettstreit der Ideen und Gestaltungen mehr möglich, sondern das Netz bloss eine Roh-Materialsammlung, die jeder und jede x-beliebig montieren und sampeln könnte. Alle bisherigen Kriterien geistiger und rechtlicher Kompetenz würden zugunsten einer technischen, technologischen Kompetenz aufgegeben werden. Mediale Kompetenz muss auch inhaltliche Kompetenz berücksichtigen.
Der gesellschaftliche Diskurs, der letztendlich auf politischer, rechtlicher und persönlicher Authentizität beruht, wäre bei Aufhebung des Urheberrechts auf einmal ausser Kraft gesetzt. Das wäre also nicht nur ein Eingriff ins Urheberrecht, sondern generell eine Aufhebung des bestehenden Gesellschaftsvertrages.

Negroponte schreibt zum Beispiel in seinem bei Goldmann erschienenen Buch „Total Digital“ das künftighin „nicht die Menschen, sondern Computerprogramme Materialien wie dieses (sein) Buch lesen und zum Beispiel automatische Zusammenfassungen erstellen. Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass nach einer Zusammenfassung von Textmaterial diese Zusammenfassung Ihr geistiges Eigentum ist.“ und er sagt im weiteren „daß diese Auszüge von leblosen Gebilden oder Robo-Piraten vorgenommen werden können.“ und bezweifelt, dass der Gesetzgeber hier Vorkehrungen getroffen hat.
Negroponte legt hier zwar das Urheberrecht sehr weitherzig aus und hält es bereits für unbrauchbar, indem er gleichzeitig der Maschine eine anonyme Macht zuweist, die imstande ist, die Grenzen des Rechts zu überschreiten und die Besitzverhältnisse ausser Kraft zu setzen, in dem sie sich Material aneignet und auf die ihr eigene Art und Weise verwertet. Er sagt allerdings nicht, dass das Programm, die künstliche und semantisch fähige Intelligenz, die die Maschine zu derartigen „Raubzügen“ befähigt, von Menschen und Institutionen entwickelt und hergestellt wird. Es darf angenommen werden, dass das MIT selbst an derartigen Projekten mitarbeitet.
Derartige Materialsammler und Datensauger bestehen bereits im Internet. Zum Teil spiegeln Grossprovider Dateninhalte und Datenkomplexe, die für sie interessant erscheinen und es ist nicht völlig klar, ob die grossen Betreiber für die Navigation im unendlichen Netz nötigen Suchmaschinen wie etwa Altavista des Computerkonzerns Digital Equipment oder die Suchmaschine Hotbot, die an der Universität Berkeley entwickelt wurde und nun als kommerzielles Unternehmen agiert, nicht nur die Adressen der einzelnen weltweit gesichteten Sites aufnimmt, sondern die Sites selbst als Info Resource der Zukunft abspeichert. Meine mir zugänglichen Log On Protokolle legen letztere Annahme nahe beziehungsweise bestätigen diese.
Diese Maschinen erlauben im Internet Volltextsuche. Ohne sie wäre eine effiziente und rasche Suche unmöglich und sie haben den immer dicker und unförmiger werdenden Internet Adressbüchern ein rasches Ende bereitet. Hier zeigt sich wieder dieses Wechselspiel von Freizügigkeit, willkommener Dienstleistung und gleichzeitiger Delegierung von Resourcen an eine zentrale technische Einrichtung, die nur mehr von grossen EDV-Multis und Universitäten mit entsprechender programm-technischer Kompetenz für den nötigen globalen Anspruch entwickelt und eingerichtet werden.
Das fatale daran ist, dass sie nicht öffentlich rechtlich agieren, sondern aus privater Inititative heraus entstanden sind. Die Gefahr der Verwertung der ausgelieferten Inhalte ist weniger gross als jene, das diese Unternehmen zu irgendeinem Zeitpunkt Tarife für die Benutzung ihrer Maschinen einheben könnten. Sie sitzen am stärkeren Hebel.
Ohne Suchmaschinen mit entsprechender Archivierung und permanenter Aktualisierung gibt es keine vernünftige und zielführende Navigation im Web.
Selbst wenn dieser Zustand der Gebühreneinhebung nicht eintritt, tritt eine deutliche Abhängigkeit zu Tage und zeigt drastisch auf, wie sehr der Staat in der Alltagspraxis der Informationsgesellschaft seine ursprünglichen Aufgaben vernachlässigt hat.

Das paradoxe Phänomen gegenwärtiger Entwicklung ist, das dieser unglaubliche Siegeslauf einer Medientechnologie, die alles und jedes an sich zieht, mit freizügig aller Welt zur Verfügung gestellten kostenlosen Inhalten vor sich geht.
Niemand bezahlt in diesem Netz für die Nutzung von Inhalten. Zeitungen, TV-Sender, Universitäten, Institute, Geisteswissenschaftler, Private bieten das ihre frei an.
Für den Endverbraucher ist es selbstverständlich geworden, die Information gratis zu bekommen.
Er zahlt bloss den physischen Zugriff. Bezahlt werden muss für den Eintritt an andere. An die Telekomgesellschaften für die auflaufenden On-Line Gebühren, an die PC Hersteller für die Hardware, an die zahlreichen Hersteller von Modems und Scannern und diversen digitalen Applikationen und Softwarehersteller.
Alle Versuche, auch die grosser Verlage und Zeitungen wie etwa der der grössten US- Tageszeitung , USA today, den Zugriff zahlungspflichtig zu machen, sind bislang fehlgeschlagen.
Es bestehen allerdings hier ernsthafte Ansätze, etwa das Projekt LINK von Springer gemeinsam mit IBM, die zumindest im wissenschaftlichen Bereich , effektive Verrechnungsmodelle mit funktionierenden Technologien erarbeiten und bereits zum Einsatz bringen. Über den Erfolg dieses Unternehmens kann ich jedoch noch nichts sagen.

In Hinblick auf die geistige Dimension ist das Internet der grösste freizügige und kostenlose Tauschmarkt von Inhalten, den es jemals in dieser Welt gegeben hat. Der Cyberspace wurde eine Zeitlang als radikale Utopie, die sich ausserhalb sozialer, medialer und politischer Kontrolle wähnte, gelebt. Jetzt ist es ein Hoffnungsmarkt, an dem sich jeder und jede rückhaltlos beteiligt, in dem die Sieger noch lange nicht feststehen.

Die öffentlich rechtlichen Sammler und Bewahrer von Wissen, die Bibliotheken, deren Recht auf ein bis zwei Freiexemplare von Druckwerken noch auf altem königlichen Vorrecht beruht, sind von der Entwicklung völlig überfordert. Sie wissen nicht was und wie sie digitalen Bestand sammeln sollen, müssen sich erstmals Inhalte erbitten und es gibt auch mangels fehlenden Konzepts keine zureichenden gesetzlichen Regeln, die sind erst in Ausarbeitung und es ist jetzt schon vorherzusehen, dass sie nicht taugen werden. Vor allem fehlt all diesen öffentlichen Bibliotheken das nötige Geld und auch die nötigen inhaltlich fachlichen wie auch technischen Planstellen zur Erfüllung derart öffentlichen Auftrages.

Daneben entwickeln sich in allen möglichen Bereichen Datenbanken, die das operative Wissen, und damit das wirtschaftlich verwertbare Wissen unserer Zeit bergen, die Hand in Hand mit Forschung und Wirtschaft und auch Politik und Berücksichtigung aller Kostenrechnungsfaktoren gespeichert und gepflegt werden. Der Zugriff auf derartiges Wissen ist nicht mehr kostenlos, sondern gut gehütetes privates Eigentum. Effektives und zu bezahlendes Produktionswissen. Als einfaches Bespiel führe ich an, dass die Zeitungen ihre digitalen Bestände nicht mehr an die Österreichische Nationalbibliothek abführen, sondern in Zusammenarbeit mit der APA verwalten und vermarkten.

Technik, Wissenschaft und radikale Intelligenz sind drauf und dran, die Rechte der Menschheit und der vorlaufenden Kultur in neue absolute Verfügungsrechte zu verkehren, die mit öffentlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorstellungen nur mehr wenig gemein haben werden.

Das völlig irritierende an dieser Entwicklung von Cyberspace, EDV und dem damit verknüpften Content, ist, dass er in den sonstigen Warenwirtschaft bislang keine Parallele gefunden hat.
Die virtuelle Welt wirft alle ökonomischen Grundsätze über den Haufen und wenig deutet darauf hin, dass traditionelle Rechtsansprüche wirklich durchsetzbar sein werden.
Deswegen muss, trotz staatlicher Regulierungsversuche, die These von Negroponte ernst genommen werden. Er ist nicht nur ein demagogischer Propagandist des Cyberspaces. Alle Eingriffe des Staates sind vielleicht bloss klägliche Versuche einen Fahrplan zu erstellen, während die Weichen schon gestellt und alle Züge im Netz bereits unwiederruflich unterwegs sind.

Um den traditionellen Rechtsvorstellungen im Netz technisch Geltung zu verleihen, müssten selbst die Regeln des freien Marktes ausser Kraft gesetzt werden und es würde ein völlig neues und viel bedrohlicheres Stück inszeniert werden:
Die direkte elektronische und digitale Kontrolle des Menschen, wie sie in vielen innerbetrieblichen Intranets bereits tägliche Übung ist, bis in den privaten Bereich hinein.
Worauf hast du zugegriffen ? Was hast hast du gelesen? Wozu hast du es gelesen?
Das Verhalten einiger staatlicher Bediensteter, die während ihrer Arbeitszeit auf Porno Sites zugegriffen haben, wurde vor kurzem im österreichischen Parlament verhandelt. Sie blieben in den Fängen der Protocoll Dateien hängen.
Jede zufällige Vernetzung kann in einem derartig kontrollierten Universum zur Fallangel werden.

Meine persönlichen Erfahrung nach etwa dreijährigem intensiven Publizierens im Internet sind jedoch keineswegs negativ. Ich habe bislang keinerlei ernsthafte Urheberrechtsverletzungen wahrnehmen können.
Ich habe von vornherein das Copyright gewahrt und bei jedem Beitrag explizit ausgewiesen, die Nutzung in anderen Zusammenhängen ohne Einwilligung von Autor(in) untersagt bzw. davon abhängig gemacht. Das Journal ist mit einer ISSN (International Standard Serial Number) Nummer, die für On-Line Publikationen über eine zentrale Pariser Stelle vergeben wird, versehen. Autor(in) werden jeweils von mir über die Besonderheiten des Internets in Kenntnis gesetzt.
Es gibt auch bereits einige Fälle von mediasharing. Das heisst umfangreiche Texte, u.a. ein Roman von Helmut Eisendle, sind zuerst im Internet erschienen und erst dann bei bei einem Verlag in Buchform herausgekommen, ebenso meine Essaysammlung „Das Babylonprojekt“ mit Beiträgen zur Computerkultur.
Die Verlage selbst haben nichts dagegen, wenn die Texte weiterhin im Netz verbleiben. Es gibt auch die Bereitschaft von Verlagen, insbesonders im Fall prominenter Autoren, die sich rechtlich an den Verlag gebunden haben, Texte, so sie nicht allzugrossen Umfang annehmen, für diese Verwendung frei zu geben.
Es wird sowohl von Autor(in) wie auch Verlagen als zusätzliche nützliche Präsenz angesehen.
Im Handling dieser Verbindlichkeiten unterscheidet sich das Electronic Journal Literatur Primär nicht unwesentlich von dem bei Literaturzeitschriften gewohnten Verfahren. Im Rückblick war es vollkommen richtig, nicht der radikalen Utopie zu folgen, sondern eben am formalen Anspruch auf das Urheberrecht festzuhalten.
Alle Beteiligten sind sich darüber im klaren, dass es ein publizistisch notwendiges Experiment ist. Nur so können die Möglichkeiten dieser neuen Kulturtechnologie ausgelotet und sichtbar gemacht werden.
Inhaltlich gesehen ist es ebenso ein Kultur- und Medienjournal, hat jedoch einen grossen litarerischen Anteil. Vor allem lege ich Wert auf Beiträge, in denen Autor(inn)en ihre theoretischen Ansprüche an Literatur und Medium darlegen und reflektieren. Im Newsflash wird aktuell zu kulturpolitischen, künstlerischen, literarischen und medialen Ereignissen Stellung bezogen.
Insgesamt hat sich dieser Mix als attraktiv erwiesen. Auf das Journal wird monatlich 30000 mal zugegriffen und es ist in insgesamt 350 Webindexe an Universitäten, Presseservern und wichtigen kulturellen Verteilern eingetragen. Ein fünftel der Zugriffe kommt aus den USA. Es hat im Netz eine weit über die Grenzen des Landes hinausreichende Wirkung in diesem Nischenbereich literarischer kultureller Netzpublikationen, hat Identität und Authentizität gewonnen und unter Beweis stellen können. Besprechungen und eingehende mails bestätigen mir auch, dass die Intention wahrgenommen und für gut befunden wird.
Das Journal kann als kritische und beobachtende Position in der Entwicklung der neumedialen Welt angesehen werden.

Problem ist und bleibt das ökonomische Verhältnis. Ohne öffentliche Förderung wäre dieses Projekt nicht machbar. Das trifft jedoch auf viele andere Kulturprojekte ebenso zu. Eine Kommerzialisierung ist auf Grund des oben beschriebenen system immanenten Endverbraucherverhaltens nicht denkbar und auf weiteres auch nicht absehbar. Der Staat erhält zumindest über die Telekom Geld zurück, denn die Verweilzeit im Netz und am Server muss der Teilnehmer auf jeden Fall bezahlen. Und es ist nicht so abwegig, sich vorzustellen, dass grosse Anbieter von Kommunikationsinfratstruktur absehbar Inhalte finanzieren werden, um den User mit Garantie in die Leitung zu bekommen. Ob diese Angebote jedoch kulturellen und künstlerischen Vorstellungen entsprechen werden, wage ich zu bezweifeln. Man könnte zumindest versuchen eine dem Kabelschilling entsprechende Lösung anzustreben, ebenso wie Abgaben auf Modems, multimediafähige Pcs und in den Netzwerkprozess einbezogene technische Güter zu verlangen.
Man sollte jedenfalls der Computerindustrie und der Kommunikationswirtschaft, die die tatsächlichen Profiteure sind, klar machen, dass Content ein eigenständiges Produkt ist und Information nicht nur als Rohstoff anzusehen ist, der der digitalen Verarbeitung und damit vermeintlicher Veredelung zuzuführen ist und damit anstelle von Inhalten Verfahrenstechniken zu setzen. Die Informationsgesellschaft, vor allem die Wirtschaft und deren PR-Büros sollten sich vermehrt kultureller Verantwortlichkeit bewusst werden.

Man muss also auseinanderhalten. Das eine ist die ökonomische Frage, wie man für ein System Inhalte herstellen und anbieten kann, ohne vom Endverbraucher ein Entgeld verlangen zu können. Die meisten treffen da den gefährlichen Kurzschluss, dass damit auch die Urheberrechte sinnlos geworden sind.
An diesen Rechten ist auf jedenfall festzuhalten, selbst dann , wenn man einen Text kostenlos zur Verfügung stellt. Letzteres ist immer noch freie Entscheidung von Autor(in), so die Rechte nicht bereits anderwärtig vergeben sind. Daran festzuhalten heisst auch, künftige Ansprüche im Netz nicht aufzugeben und zumindest einmal formal einzubringen.
Das unbedingte Bekenntnis zum Schutz der geistigen Rechte in den Neuen Medien, insbesondere im Internet, war zumindest eines der wesentlichen Ergebnisse der Anfang Oktober in Linz stattgefundenen Konferenz Kultur als Kompetenz, die gemeinsam mit der Generaldirektion X für Information, Kommunikation, Kultur und Audiovisuelle Medien der Europäischen Kommission anlässlich der österreichischen EU-Präsidentschaft veranstaltet wurde.

Einige nützliche Informationsquellen zum Thema:

European Commission
Legal Advisory Board for Intellectual Property

Europa Kommission GD XV
Geistiges & Gewerbliches Eigentum

Library of Congress
U.S. Copyright Office

Netlaw Austria
Urheberrecht/Informationsgesellschaft: EG-Initiativen zum Grünbuch

Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken
Urheberrecht im Informationszeitalter

Internet und Urheberrecht
Assessor jur. Klaus Richter, wissenschaftlicher Assistent an der Universität des Saarlandes

Urheberrecht im Internet
Anwaltskanzlei Weinknecht


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