Bild Kirchliches- und weltliches Recht
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Das Verhältnis von Kirche und Staat, von kirchlicher und staatlicher Rechtsauffassung bewegte die Gesellschaft über Jahrtausende hinweg.

Das kirchliche Recht, wie wir es heute kennen, betrifft die innerkirchlichen Angelegenheiten und regelt die Beziehungen innerhalb der Hierarchie, also jener Ordnung, der nach göttlicher Anordnung die Ausübung der Kirchengewalt anvertraut. Innerhalb der kirchlichen Gewalt befindet sich letztendlich auch der Gläubige, dem je nach Schwere seiner Übertretungen, der Zugang bzw. der Empfang der Sakramente verwehrt werden kann.
Noch bis ins frühe 20. Jahrhundert waren die Verhältnisse noch anders bzw. wurden die Standpunkte anders vertreten. Nach Schills Theologischer Prinzipienlehre ist sowohl für die Sittlichkeit des Einzelnen, für die menschliche Gesellschaft, für die Familie, für die bürgerlich staatliche Ordnung, wie für den gesellschaftlichen Verkehr der Menschheit überhaupt die Religion nötig.

Seiner Auffassung nach sind die Grundlagen des Staatslebens Autorität und Gehorsam, Recht und Gerechtigkeit. Alle vier Begriffe wurzeln in der Religion, vermögen nur auf religiösem Boden sich zu erhalten und in Verbindung mit der Religion ihre Geltung bei der Menschheit dauernd zu behaupten.

Die gesellschaftliche Verkehr endlich fordert Schutzgarantien für Person, Recht und Eigentum, welche wirksam nur in der religiösen Verantwortlichkeit vor einer überirdischen Macht gefunden werden können.

Im weiteren zieht Schill in Zweifel, das Aufklärung und Bildung für sich allein zur Regelung des Gesellschaftslebens genügen. Argumentationen, die wir auch aus der Jetztzeit kennen. Das Versagen der öffentlichen Ordnung in entscheidenden Fragen, wird genutzt um einen Trend zu fundamentalen, autoritären Haltungen hin zu erzeugen.

Siehe "Theologische Prinzipienlehre", a.O.Prof.Andreas Schill, 1903

 
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